Legal-Tech

Der Maler, der Kaiser und die KI: Wofür Mandanten noch zahlen

Tobias Reinhardtca. 8 Min. Lesezeit

Wer eine Rechtsfrage hat, fragt heute oft eine KI und erhält in Sekunden eine Antwort. In der Vergangenheit brauchte es hierfür hingegen einen Anwalt. Dessen Honorar hat das AG Leverkusen 2020 mit einem Gleichnis über einen chinesischen Kaiser und einen Maler begründet: Ein Anwalt wird nicht für seine Zeit bezahlt, sondern für sein Wissen. Dieses Wissen liefert inzwischen jedoch die KI. Wofür also bezahlen Mandanten künftig noch einen Anwalt?

Tuschezeichnung eines Hahns auf einem modernen Kanzleischreibtisch neben einem geschlossenen Laptop KI-generiert

Der Maler und der Kaiser

Ein Anwalt berät eine Mandantin in seiner Sprechstunde zu einer arbeitsrechtlichen Frage. Über die Kosten hat er sie vorher aufgeklärt. Seine Rechnung lautet auf 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für eine Erstberatung. Die Mandantin zahlt nicht, und der Anwalt klagt sein Honorar ein. Im Prozess bietet die Mandantin einen Vergleich über 50 Euro an, den der Anwalt nicht annimmt. Das Amtsgericht Leverkusen gibt ihm mit Urteil vom 27. Mai 2020 (Aktenzeichen 27 C 135/19) in vollem Umfang recht. Bemerkenswert ist dabei weniger das Ergebnis als die Begründung. Das Gericht erzählt eine Geschichte: 

Ein chinesischer Kaiser kommt auf seiner Reise in ein Bergdorf. Dort lebt ein Maler, und der Kaiser bittet ihn, ihm einen Hahn zu malen. Dann zieht der Kaiser weiter, und es vergehen dreißig Jahre. Als er dann wieder durch das Dorf kommt, fällt ihm der Auftrag ein, und er fragt den Maler nach seinem Bild. Der setzt sich hin, nimmt ein Blatt und malt mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. Der Kaiser fragt, was das kostet. Drei Goldstücke, sagt der Maler. Der Kaiser findet das überzogen für fünf Minuten Arbeit. Darauf der Maler: Der Kaiser habe nur die fünf Minuten gesehen. Die dreißig Jahre, in denen er für diesen Hahn geübt habe, habe er nicht gesehen.

Bezahlt wird das Wissen

So verhalte es sich auch mit der Vergütung des Anwalts, schreibt das Gericht im Urteil. Für die Höhe des Honorars kommt es weder auf die Zeit an, die der Anwalt aufgewendet hat, noch auf den Erfolg seiner Tätigkeit. Vergütet wird die „Inanspruchnahme seines Wissens“. Maßgeblich ist allein der Gebührenwert nach der Gebührenordnung, und den hatte der Anwalt zutreffend berechnet. Für Nichtjuristen: 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer sind der Höchstbetrag, den ein Verbraucher für eine Erstberatung zahlt. Mehr durfte der Anwalt für dieses Gespräch also gar nicht verlangen.

Die Mandantin hat eine kurze Beratung gesehen. Bezahlt hat sie die Jahre davor: das Studium, die Referendarzeit, die Fälle, die Fehler und die Urteile, die jemand gelesen hat, damit er ihre Frage in wenigen Minuten beantworten kann. Dass die Antwort schnell kam, ist kein Argument gegen den Preis, denn genau diese Schnelligkeit ist das Ergebnis der Übung. Ob die Mandantin mit dem Ergebnis zufrieden war, spielt ebenfalls keine Rolle. Sie hat bekommen, was sie bestellt hat: den Zugriff auf ein Wissen, das sie selbst nicht hatte.

Das Gleichnis hat nur einen Haken, und den konnte das Gericht 2020 noch nicht kennen. Inzwischen gibt es einen Maler, der jeden Hahn in Sekunden malt (gemeint ist KI) und dafür keine dreißig Jahre gebraucht hat. Meine These: Mandanten zahlen künftig nicht mehr für Wissen, sondern für Verantwortung.

Was KI vom Maler übernimmt

Der Gedanke des Gerichts erklärt nebenbei, wie der Anwaltsmarkt seit jeher funktioniert. Juristisches Wissen war knapp. Es steckte in Köpfen, in Kommentaren und in Datenbanken, zu denen Mandanten keinen Zugang hatten oder mit denen sie nichts anfangen konnten. Wer die Kündigungsfrist, die Verjährung oder die Erfolgsaussichten kennen wollte, musste einen Anwalt fragen. Die Knappheit bestimmte den Preis, und die Jahre der Übung waren der Grund für die Knappheit. Genau diese Knappheit verschwindet. Generative KI liest, entwirft und beantwortet Fragen, für die früher ein Fachanwalt nötig war. Die nächste Stufe sind KI-Agenten, die ganze Arbeitsschritte erledigen, von der Aktenanalyse bis zum Entwurf. Die dreißig Jahre Übung des Malers stecken jetzt in einem KI-Modell, das jeder auf dem Handy abrufen kann.

Mandanten haben das verstanden. Nach einer repräsentativen Bitkom-Umfrage vom Januar 2025 können sich 26 Prozent der Deutschen vorstellen, bei einer Rechtsfrage eine KI statt eines Anwalts zu fragen. 14 Prozent würden das nur bei einfachen Fragen tun, 12 Prozent auf jeden Fall. Und 21 Prozent trauen einer KI mehr Fachwissen zu als einem Anwalt. Wer die Grundlagen vorher selbst mit KI recherchiert hat, braucht in der Sprechstunde keine Auskunft mehr. Er sucht eine Einordnung. Für die Frage nach der Kündigungsfrist wird deshalb niemand mehr 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen. Die Antwort der KI kostet dreißig Sekunden und ist meistens richtig.

Was die KI nicht malen kann

An dieser Stelle lohnt es sich, das Gegenargument ernst zu nehmen. Wenn KI mehr weiß als jeder Anwalt, warum sollte dann noch jemand für juristisches Wissen zahlen? Die Antwort steckt in dem Wort „meistens“. Forscher der Universität Stanford haben 2024 die KI-Recherchewerkzeuge der großen juristischen Datenbankanbieter getestet. Die Werkzeuge lieferten in 17 bis 33 Prozent der Fälle falsche oder erfundene Angaben. Die Autoren ziehen daraus den Schluss, dass Juristen die Ergebnisse prüfen müssen. Prüfen kann aber nur, wer das Wissen selbst hat. Die dreißig Jahre Übung bleiben also (vorerst) nötig. Sie sind nur kein Produkt mehr. Sie sind die Voraussetzung dafür, das Produkt zu prüfen.

Selbst eine fehlerfreie KI hätte außerdem ein Problem: Sie haftet für nichts. Wer eine Klage einreicht, braucht jemanden, der die Fristen verantwortet. Wer einen Vertrag unterschreibt, braucht jemanden, der für eine Klausel geradesteht. Dazu kommt das Urteilsvermögen im Einzelfall. Angenommen, die KI liefert fünf Vorschläge zum prozessualen Vorgehen. Welcher davon zu diesem Mandanten, diesem Gegner und diesem Gericht passt, ist eine Frage der Erfahrung. Ob man überhaupt klagt oder lieber verhandelt, beantwortet kein Kommentar und kein KI-Modell. Dafür muss jemand den Gegner einschätzen, die Beweislage kennen und wissen, was der Mandant am Ende wirklich braucht. Und in der Bitkom-Umfrage sagen 54 Prozent, eine KI verstehe die Situation der Betroffenen nicht ausreichend. Der Mensch gegenüber bleibt Teil der Leistung, erst recht, wenn es um den eigenen Arbeitsplatz oder das eigene Unternehmen geht.

Warum der Stundensatz nicht mehr trägt

Was folgt daraus für die Vergütung? Die Abrechnung nach Stunden verliert ihre Grundlage gleich doppelt. Erstens braucht die Arbeit weniger Zeit, wenn die KI den Entwurf liefert und der Anwalt ihn prüft. Zweitens ist das, was der Mandant mit jeder abgerechneten Stunde bezahlt hat, nicht mehr knapp. Der Stundensatz war nie der Preis für sechzig Minuten Arbeit. Er war der Preis für sechzig Minuten Zugang zu dreißig Jahren Übung, und deshalb stieg er mit Erfahrung und Ruf. Kostet dieser Zugang nichts mehr, bezahlt der Mandant mit dem Stundensatz nur noch die Zeit. Wer mit KI dreimal so schnell wird und weiter nach Stunden abrechnet, bestraft sich für die eigene Effizienz.

Meine Linie ist klar: Mandanten kaufen Ergebnisse, keine Arbeitszeit. An die Stelle der Abrechnung nach Aufwand treten deshalb Festpreise für klar beschriebene Leistungen, digitale Pakete für wiederkehrende Standardarbeit und laufende Beratung zu einem festen Monatspreis. Rechtlich geht das über eine Vergütungsvereinbarung; in gerichtlichen Verfahren darf ein Festpreis allerdings nicht unter den gesetzlichen Gebühren liegen. Das Wissen der Kanzlei wird dabei zum Produkt: Es wird einmal digital aufbereitet, kann beliebig oft genutzt werden und wird in jedem Einzelfall vom Anwalt geprüft und freigegeben.

Der Preis richtet sich dann nicht mehr nach der aufgewendeten Zeit, sondern danach, wie viel für den Mandanten auf dem Spiel steht und dass ein Anwalt die Verantwortung für das Ergebnis übernimmt. Wer einen Festpreis nennt, profitiert von jeder Minute, die ihm die KI spart. Er übernimmt aber auch das Risiko, den Aufwand falsch eingeschätzt zu haben, und er haftet für das Ergebnis. Genau das kann eine KI nicht leisten. Sie liefert Entwürfe, aber sie steht für keinen Fehler ein. Deshalb wird der Mandant auch künftig den Anwalt bezahlen und nicht die Software.

Übrigens rechnet das gesetzliche Gebührenrecht ohnehin nicht nach Stunden. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bemisst die Gebühren seit jeher nach dem Gegenstandswert, also danach, worum es in der Sache geht. Das älteste Vergütungsmodell der Anwaltschaft ist damit ausgerechnet das modernste.

Der Maler muss weiter üben

Bleibt die Frage, woher die dreißig Jahre Übung künftig kommen. Der Maler brauchte für seinen Hahn fünf Minuten, weil er vorher tausend Hähne gemalt hatte. Der Anwalt kann den KI-Entwurf prüfen, weil er hundert Entwürfe selbst geschrieben hat. Wenn die KI die Entwürfe schreibt, fehlt dem Nachwuchs genau diese Übung. Wer heute Berufsanfänger ausbildet, muss sich deshalb etwas einfallen lassen, vielleicht nach dem Vorbild des Malers: erst tausend Hähne von Hand, dann den Pinsel an die KI abgeben. So stelle ich mir die Kanzlei von morgen vor: Das Wissen ist der Rohstoff, die KI ist das Werkzeug, und verkauft wird die Verantwortung dafür, dass am Ende der richtige Hahn auf dem Blatt steht.

Fazit

Das Amtsgericht Leverkusen hat 2020 treffend beschrieben, wofür Mandanten bisher bezahlt haben: den Zugang zu einem Wissen, das über Jahre entstanden ist. Dieses Wissen ist heute für jeden abrufbar, mit Fehlerquote. Seinen Preis verliert es dadurch, seine Bedeutung behält es.

Bezahlt wird künftig das, was die KI nicht leisten kann: die Prüfung ihrer Ergebnisse, die Entscheidung im konkreten Einzelfall, die Strategie und die Haftung für all das. Diese Leistung lässt sich nicht in Minuten messen, denn ihr Wert liegt im Ergebnis und in der Verantwortung, nicht in der Zeit. Kanzleien, die das früh verstehen und auf Festpreise, Pakete und laufende Beratung umstellen, verdienen an der Effizienz der KI. Kanzleien, die weiter nach Stunden abrechnen, verlieren an ihr.

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