Künstliche Intelligenz

Vier Fundstellen, die niemand findet: Der Beschluss des OLG Celle

Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit

Vier zitierte Entscheidungen, keine davon bei juris oder beck-online auffindbar: Das OLG Celle hat im April 2025 Fehlzitate im Schriftsatz viermal festgehalten, ohne ein Wort zu KI. Die Zuordnung zu KI-Halluzinationen stammt aus der Fachpresse. Was der Beschluss wirklich sagt, warum die Gegenseite trotzdem verliert und welche Prüfung kleine Kanzleien daraus für jede Fundstelle ableiten sollten.

Nahaufnahme in einem hellen Büro: Eine Hand zieht eine leere Hängemappe aus der Schublade eines Aktenschranks. KI-generiert

Eine Berufungsbegründung zitiert vier Entscheidungen von Oberlandesgerichten, jeweils mit Datum und Aktenzeichen. Der Senat des Oberlandesgerichts Celle gibt die Angaben bei juris und bei beck-online ein und findet keine einzige. Im Hinweisbeschluss vom 29. April 2025 (5 U 1/25) hält er das viermal fest, jedes Mal mit demselben Wort: Fehlzitat. Von KI steht in dem Beschluss nichts. Die Verbindung zu KI-Halluzinationen zieht die Fachpresse. Für Kanzleien gilt die Lehre unabhängig davon: Jede Fundstelle wird geprüft, bevor sie in einem Schriftsatz steht, gleich woher sie stammt.

Der Fall: Coaching in Costa Rica

Die Klägerin hatte ein Programm mit dem Namen „Costa Rica Masterclass“ gebucht und 10.000 Euro angezahlt. Nach Darstellung der Beklagten gehörten dazu ein zweiwöchiger Intensivkurs in Costa Rica und ein dreijähriges Beratungsprojekt mit sechsstelligem Volumen. Ein spezialisiertes Team sollte dabei ihr Unternehmen optimieren und aufbauen. Die Klägerin kündigte und verlangte die Anzahlung zurück. Die Beklagte verwies auf ihre Geschäftsbedingungen: Die Anzahlung sei nicht erstattungsfähig.

Das Landgericht Hildesheim gab der Klägerin recht. Es sah Dienste höherer Art, die jederzeit kündbar sind, und sprach ihr die Rückzahlung zu. Die Beklagte legte Berufung ein. Ihre Begründung stützte sich auf vier Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Frankfurt, Düsseldorf und Koblenz. Sie sollten belegen, dass Teamarbeit und standardisierte Abläufe kein persönliches Vertrauensverhältnis begründen. Außerdem sei eine langfristige Beratung mit festen Etappen nicht jederzeit kündbar, und Unternehmer müssten sich an ihren Verträgen festhalten lassen.

Vier Fehlzitate im Schriftsatz

Der Senat suchte die vier Entscheidungen und fand keine. Zur ersten schreibt er, die Fundstelle könne er nicht überprüfen, weil es sich um ein Fehlzitat handele. Es sei weder bei juris noch bei beck-online unter den genannten Parametern aufrufbar, also unter Datum, Aktenzeichen und Fundstelle. Bei der zweiten heißt es „wiederum“ Fehlzitat, bei der dritten „auch hier wiederum“, bei der vierten „auch hier“. Vier Fundstellen, vier Fehlanzeigen.

Mehr sagt der Senat dazu nicht. Er rügt niemanden, er verhängt keine Kosten, er fragt nicht nach der Herkunft der Angaben. Er stellt fest, dass er die Entscheidungen nicht findet, und prüft die Rechtsfrage selbst anhand der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Für die Beklagte hieß das: Die vier Fundstellen halfen ihr nicht. Sie schadeten ihr aber auch nicht, weil der Senat ohne sie weiterarbeitete.

Was der Beschluss nicht sagt

Die Wörter KI, ChatGPT oder Halluzination kommen im Beschluss nicht vor. Der Senat sagt nur, dass er die Entscheidungen unter den angegebenen Daten nicht findet. Wer die Angaben recherchiert hat und ob ein Sprachmodell beteiligt war, steht nicht in der Entscheidung. Auch wer die Berufungsbegründung geschrieben hat, nennt der Beschluss nicht. Vor dem Oberlandesgericht herrscht allerdings Anwaltszwang.

Die Verbindung zu KI zieht die Fachpresse, und das Muster passt: vier Entscheidungen mit plausiblem Gericht, plausiblem Datum, plausiblem Aktenzeichen und genau passendem Inhalt, von denen sich keine finden lässt. Sprachmodelle erzeugen solche Angaben, wenn sie eine Fundstelle brauchen und keine haben. Man nennt das Halluzination. Bewiesen ist das für Celle nicht, und darauf weist ein Teil der Fachpresse selbst hin: Fehlzitate gab es schon, bevor es Chatbots gab. In anderen Fällen, etwa vor dem Kammergericht und dem Amtsgericht Köln, haben die Gerichte den Verdacht auf KI selbst ausgesprochen. In Celle bleibt es bei der nüchternen Feststellung.

Die Gegenseite verliert trotzdem

Die Überraschung des Beschlusses liegt woanders. Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats wird die Berufung der Beklagten Erfolg haben, trotz der vier Fehlzitate. Der Grund liegt bei der Klägerin. Ihr eigener Vortrag beschrieb einen bloßen Coachingvertrag, und den stuft der Senat regelmäßig nicht als Dienste höherer Art ein. Auch der Versuch, den Kurs als Pauschalreise mit leichtem Rücktritt darzustellen, scheiterte, weil der Vertrag in erster Linie Schulungen zum Gegenstand hatte.

Dabei hatte die Beklagte der Klägerin die Argumente selbst geliefert: dreijähriges Beratungsprojekt, sechsstelliges Volumen, Optimierung des Unternehmens durch ein Team, das dafür zwangsläufig Einblick in die Geschäftsverhältnisse bekommt. Wer so etwas leistet, erbringt nach Ansicht des Senats Dienste höherer Art. Die Klausel, wonach die Anzahlung nicht erstattungsfähig ist, wäre dann unwirksam, weil sie das jederzeitige Kündigungsrecht aushebelt. Die anwaltlich vertretene Klägerin hätte sich diesen Vortrag hilfsweise zu eigen machen können, das erlaubt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung. Stattdessen bestritt sie ihn ausdrücklich. Mit ihrem eigenen Vortrag blieb die Klage unschlüssig. Wie das Verfahren nach der Stellungnahmefrist von drei Wochen weiterging, ergibt sich aus dem Beschluss nicht.

Fundstellen prüfen, egal woher

Für kleine Kanzleien steckt die Lehre in der Methode des Senats. Er hat nicht gerätselt, woher die Zitate stammen. Er hat Datum, Aktenzeichen und Fundstelle in zwei Datenbanken eingegeben. Genau diese Prüfung gehört vor den Versand jedes Schriftsatzes, für jede Fundstelle: aus der Datenbank, aus einem alten Schriftsatz, aus einem Aufsatz, vom Mandanten, vom Mitarbeiter oder aus einem Chatbot. Das Gericht unterscheidet nicht nach Herkunft. Es findet die Entscheidung oder es findet sie nicht.

Zwei Schritte reichen. Erstens: Jede zitierte Entscheidung wird unter Datum und Aktenzeichen aufgerufen. Was nicht auffindbar ist, wird gestrichen. Zweitens: Was auffindbar ist, wird gelesen, denn das Gericht prüft den Inhalt ohnehin selbst, in Celle anhand des Bundesgerichtshofs. Sinnvoll ist eine feste Zuständigkeit dafür, etwa dass derjenige, der den Schriftsatz unterschreibt, die Fundstellen abhakt. Der Aufwand liegt bei wenigen Minuten pro Zitat. Der Beschluss aus Celle steht dagegen dauerhaft in der niedersächsischen Rechtsprechungsdatenbank, mit allen vier Fehlzitaten.

Und der Fall zeigt noch etwas: Den Ausschlag gab kein Zitat, sondern ein Handwerksfehler beim Sachvortrag. Wer günstigen Vortrag der Gegenseite nicht hilfsweise übernimmt, verliert auch mit sauberen Fundstellen.

Fazit

Das Oberlandesgericht Celle hat vier Fundstellen aus einer Berufungsbegründung gesucht und keine gefunden. Mehr steht nicht im Beschluss: keine Rüge, keine Vermutung über die Herkunft, kein Wort zu KI. Die Zuordnung zu KI-Halluzinationen stammt aus der Fachpresse und passt zum Muster, bleibt aber Vermutung.

Für Kanzleien ändert das nichts. Ein Gericht prüft Datum, Aktenzeichen und Fundstelle, und diese Prüfung gehört vorher in die Kanzlei, für jedes Zitat aus jeder Quelle. Den Ausschlag gab in Celle nach vorläufiger Einschätzung des Senats ein Fehler beim Sachvortrag der Gegenseite.

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