Legal-Tech
Chatbots in der Mandantenkommunikation: sinnvoll oder riskant?
Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit
Ein Chatbot in der Kanzlei antwortet nachts um elf, sortiert Anfragen nach Rechtsgebiet und fragt die ersten Daten ab. Das spart Zeit am Empfang, bringt aber drei Probleme mit: Der Chatbot kann Falsches über die Kanzlei erzählen, er bekommt Geheimnisse zu hören, bevor ein Mandat besteht, und er muss sich seit August 2026 als Maschine zu erkennen geben. Sinnvoll ist er dort, wo seine Aufgabe eng gefasst ist.
KI-generiert Was ein Chatbot in der Kanzlei tun kann
Die typische Anfrage erreicht eine kleine Kanzlei nicht zu Bürozeiten. Der Arbeitnehmer hat die Kündigung nach Feierabend im Briefkasten gefunden und will jetzt wissen, ob sich jemand kümmert. Genau für diesen Moment werden Kanzlei-Chatbots angeboten: Sie nehmen die Anfrage rund um die Uhr an, fragen Name, Rechtsgebiet und Anliegen ab, beantworten Standardfragen zu Öffnungszeiten oder Erstberatung und nehmen Unterlagen entgegen. Ein Anbieter aus dem Anwaltsmarkt beziffert die laufenden Kosten einfacher Lösungen mit 600 bis 1.000 Euro im Monat, dazu 4.000 bis 6.000 Euro für die Einrichtung.
Der Nutzen liegt also nicht in der Rechtsberatung, sondern im Empfang. Wer die ersten Daten schon vor dem Telefonat hat, kann Anfragen schneller einem Anwalt zuordnen und aussichtslose Fälle früh erkennen. Das ist für eine Kanzlei ohne Sekretariat in der Nachtschicht ein echter Vorteil. Die Frage ist nur, was der Chatbot sonst noch sagt.
Was Mandanten von der Maschine erwarten
Der Digitalverband Bitkom hat Ende 2024 gut 1.000 Menschen in Deutschland befragt. 61 Prozent nannten als größten Vorteil einer KI bei Rechtsfragen, dass sie jederzeit erreichbar ist. Zugleich glaubten nur 21 Prozent, dass eine KI mehr Fachwissen hat als ein Mensch. Mehr als die Hälfte war der Meinung, eine KI könne sich nicht in die Lage der Betroffenen versetzen, und die große Mehrheit wollte bei einem Rechtsproblem weiterhin einen Anwalt fragen.
Für den Einsatz in der Kanzlei ist das eine brauchbare Landkarte. Erreichbarkeit schätzen die Leute, den Rat wollen sie vom Menschen. Ein Chatbot, der Anfragen annimmt und den Rückruf organisiert, trifft die Erwartung. Ein Chatbot, der nachts die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage einschätzt, trifft sie nicht und schafft obendrein Haftungsfragen.
Wenn der Chatbot Titel erfindet
Wie schnell das gehen kann, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Mai 2026. Ein Anbieter ästhetischer Behandlungen hatte auf seiner Website einen KI-Chatbot, der Termine buchte und Fragen beantwortete. Auf Nachfrage bezeichnete er die beiden Geschäftsführer als Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie. Diese Titel führten die Ärzte nicht. Die Verbraucherzentrale mahnte ab und klagte.
Das Gericht rechnete die falschen Antworten dem Unternehmen als eigene geschäftliche Handlung zu, so wie eine Werbeanzeige. Der Chatbot sei kein Dritter, für dessen Äußerungen nur Prüfpflichten gelten. Auch der Einwand, man habe das System nur mit korrekten Daten gefüttert, half nicht. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Für eine Kanzlei ist der Fall leicht zu übersetzen: Erklärt der Chatbot den Inhaber ungefragt zum Fachanwalt oder verspricht er eine kostenlose Erstberatung, die es nicht gibt, steht die Kanzlei dafür gerade. Sprachmodelle formulieren frei, und genau das ist im Werberecht das Problem.
Verschwiegenheit ab dem ersten Wort
Das zweite Risiko fällt weniger auf. Wer nachts in ein Chatfenster tippt, dass er gekündigt wurde und der Chef ihn seit Monaten schikaniert, vertraut der Kanzlei ein Geheimnis an. Die anwaltliche Verschwiegenheit gilt auch für diese Vorstufe des Mandats. Läuft der Chatbot auf den Servern eines Anbieters, ist der ein Dritter, der Zugang zu Mandantengeheimnissen erhält. Das Berufsrecht erlaubt das nur unter Voraussetzungen: Der Dienstleister muss sorgfältig ausgewählt, schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und auf das Nötige beschränkt sein. Bei Servern außerhalb der EU kommt ein vergleichbares Schutzniveau hinzu, und daran scheitert nach einer Einschätzung aus dem Jahr 2023 mancher US-Dienst.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat Ende 2024 Hinweise zum Einsatz von KI veröffentlicht. Dort steht der Grundsatz, dass die Anforderungen mit dem Grad der Automatisierung steigen. Für Systeme, die direkt mit Mandanten kommunizieren, gilt ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab, und der Chatbot darf nicht den Eindruck erwecken, eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall sei überflüssig. Empfohlen wird außerdem, offen über den KI-Einsatz zu sprechen, auch wenn das Berufsrecht dazu bisher nicht ausdrücklich verpflichtet.
Der Chatbot muss sich zu erkennen geben
Was die Kammer empfiehlt, verlangt die europäische KI-Verordnung seit dem 2. August 2026 verbindlich. Wer Menschen mit einem KI-System sprechen lässt, muss sie spätestens bei der ersten Interaktion klar darüber informieren, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben. Ein Hinweis in den Nutzungsbedingungen reicht dafür nicht, die Information gehört ins Chatfenster oder in die Begrüßung. Ausgenommen ist nur der Fall, dass es für einen aufmerksamen Nutzer ohnehin offensichtlich ist.
Für eine Kanzlei ist das keine Hürde, eher eine Klarstellung. Ein Chatbot, der sich als solcher vorstellt und sagt, was er kann und was nicht, weckt weniger falsche Erwartungen. Wer dagegen den Eindruck erweckt, am anderen Ende sitze ein Mensch aus der Kanzlei, verstößt gegen die Verordnung und riskiert das Vertrauen, das Mandanten laut der Bitkom-Umfrage gerade dem Menschen entgegenbringen.
Fazit
Ein Chatbot in der Kanzlei ist sinnvoll, solange er den Empfang ersetzt und nicht den Anwalt. Anfragen annehmen, Daten abfragen, Rückruf organisieren: Das trifft die Erwartung der Mandanten und hält das Risiko klein. Sobald er über die Kanzlei Auskunft gibt oder Fälle bewertet, haftet die Kanzlei für jedes Wort, wie das Oberlandesgericht Hamm gezeigt hat.
Dazu kommen die Verschwiegenheit, die schon vor dem Mandat gilt, und die Pflicht aus der KI-Verordnung, den Chatbot als Maschine kenntlich zu machen. Wer diese drei Punkte im Blick hat, kann den Chatbot nutzen. Wer sie ignoriert, hat nachts um elf einen Mitarbeiter, dessen Aussagen niemand geprüft hat.











