Künstliche Intelligenz

KI in der deutschen Justiz: Was Gerichte heute schon erproben

Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit

Deutsche Gerichte erproben KI längst im Alltag: Die Software sortiert Dieselklagen vor, entwirft Urteile in Fluggastsachen, strukturiert tausendseitige Akten und liest die elektronische Post. Der Beitrag ordnet ein, wo KI in der Justiz heute steht, was Bund und Länder damit vorhaben und welche Fragen offen bleiben, von der richterlichen Unabhängigkeit bis zur KI-Verordnung.

Dokumentenscanner und Stapel dicker Akten in der Poststelle eines Gerichts. KI-generiert

Assistenten statt Roboterrichter

Am Oberlandesgericht Stuttgart sortiert seit Ende 2022 eine Software Dieselklagen vor. Am Amtsgericht Frankfurt setzt ein Programm Urteilsentwürfe in Fluggastsachen aus Textbausteinen zusammen. In Niedersachsen liest KI die elektronische Post der Gerichte, und Bayern und Nordrhein-Westfalen trainieren ein eigenes Sprachmodell. Künstliche Intelligenz ist in der deutschen Justiz angekommen, und zwar als Assistent: Die Programme strukturieren Akten, schlagen Bausteine vor und übernehmen Routinearbeit. Die Entscheidung trifft weiterhin ein Mensch.

Der Bund bezahlt einen Teil davon. Über die Digitalisierungsinitiative für die Justiz stellt er von 2023 bis 2026 bis zu 200 Millionen Euro bereit. Ab 2027 soll ein neuer Pakt für den Rechtsstaat anschließen. Im April 2025 beschlossen Bund und Länder eine gemeinsame KI-Strategie, im Juni 2025 folgte eine gemeinsame Erklärung der Justizminister. Der Kernsatz dieser Erklärung: Die endgültige Entscheidung bleibt eine von Menschen gesteuerte Tätigkeit.

Massenverfahren: Diesel und Fluggäste

Den Anfang machten Verfahren, die sich in Serie wiederholen. Am Oberlandesgericht Stuttgart waren 2022 mehr als 13.000 Berufungen aus dem Dieselskandal anhängig. Das Gericht führte mit dem Justizministerium Baden-Württemberg und IBM den Assistenten OLGA ein. Die Software liest Urteil, Berufungsbegründung und Erwiderung, sucht darin Merkmale wie Fahrzeugtyp, Motor und Kaufdatum und ordnet den Fall einer Fallgruppe zu. Das Ergebnis ist eine Vorsortierung, die Bewertung bleibt beim Senat.

Noch größer ist die Masse bei Flugverspätungen. Der Deutsche Richterbund zählte 2024 rund 131.000 Fluggastklagen an den Amtsgerichten der zwanzig größten Flughafenstandorte. Allein am Amtsgericht Köln waren es über 41.000, rund drei Viertel seiner Zivilsachen. Hessen entwickelte für das Amtsgericht Frankfurt den Urteilskonfigurator FraUKe. Er wertet Schriftsätze aus, liest Metadaten und stellt einen Urteilsentwurf aus Bausteinen zusammen, den der Richter Stück für Stück ändern kann.

Niedersachsen baute die Massenverfahrensassistenz MAKI, die seit Ende 2024 an mehreren Gerichten des Landes im Echteinsatz läuft. Das System fasst Akten zusammen, kategorisiert sie und schlägt Entscheidungsmuster vor. Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beteiligen sich. NRW will das System zuerst an Amtsgerichten einsetzen, in deren Bezirk große Flughäfen liegen.

Dicke Akten und Asylverfahren

Das zweite Einsatzfeld sind Verfahren mit tausenden Seiten. Das Landgericht Frankfurt erprobt seit 2023 das Werkzeug Codefy in zwei Zivilkammern und einer Wirtschaftsstrafkammer. Es erfasst umfangreiche Akten, erstellt Inhaltsverzeichnisse und bietet Prüfassistenten für die Entscheidungsvorbereitung. Das Oberlandesgericht Koblenz testet dasselbe Programm in vier Zivilsenaten, vor allem im Baurecht, und Bayern hat es an den Landgerichten Ingolstadt und Augsburg eingeführt.

Baden-Württemberg geht mit AKIRA am Sozialgericht Ulm einen Schritt weiter. Dort soll KI Sozialgerichtsakten samt Verwaltungsvorgang inhaltlich zusammenfassen und juristisch vorstrukturieren. Aus solchen Einzellösungen soll unter dem Namen StruKI ein Strukturierungswerkzeug für alle Gerichte entstehen.

Verwaltungsgerichte setzen KI in Asylverfahren ein. Der Erkenntnismittelassistent EMIL aus Niedersachsen durchsucht rund 1,5 Millionen Dokumente zu Herkunftsländern, fasst Passagen zusammen und übersetzt fremdsprachige Quellen. Zehn weitere Länder, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erproben ihn. Der Tatbestandsassistent TabeA entwirft an vier niedersächsischen Verwaltungsgerichten den Tatbestand, also die Darstellung des Sachverhalts im Urteil.

Poststelle, Übersetzung, Sprachmodell

Weniger spektakulär, im Alltag aber spürbar ist KI in der Geschäftsstelle. Bayern erprobt seit 2023 am Landgericht Ingolstadt das System SMART/IMJ, das elektronische Eingänge per Texterkennung ausliest und die Verfahrensdaten automatisch überträgt. Niedersachsen pilotiert 2026 mit Bayern und Rheinland-Pfalz die Software INDATA. Das Programm benennt eingehende Schriftstücke, trennt mehrseitige Eingänge und liest Kläger, Beklagte und Adressen aus. Nach einem Nachtraining stieg die Trefferquote laut Ministerium von etwa 80 auf über 99 Prozent.

Baden-Württemberg baut für Bund und Länder eine Übersetzungsplattform für mindestens 40 Sprachen auf. Und Bayern anonymisiert seit März 2026 mit dem KI-Werkzeug ALeKS Urteile, um 50.000 Entscheidungen zu veröffentlichen.

Das ehrgeizigste Vorhaben heißt GSJ, Generatives Sprachmodell der Justiz. Bayern und Nordrhein-Westfalen lassen es von der Technischen Universität München und der Universität zu Köln entwickeln. Trainiert wird es mit anonymisierten Justizdaten beider Länder, bezahlt aus der Digitalisierungsinitiative. Bis Ende 2026 soll das Modell im Test Fragen zu langen Dokumenten beantworten, Parteivortrag ordnen und Entscheidungen zusammenfassen. Dahinter steht der Wunsch nach digitaler Souveränität: ein Modell, das die Justiz selbst kontrolliert und nach der Erprobung womöglich als offene Software freigibt.

Offene Fragen für Richter und Anwälte

Die Justizminister betonen, dass Menschen entscheiden. Die Frage ist, wie frei diese Entscheidung bleibt, wenn der Entwurf bereits auf dem Bildschirm steht. Wer Fluggastfälle in Serie mit vorformulierten Bausteinen erledigt, muss dem Vorschlag auch widersprechen wollen. Der Deutsche Richterbund zieht hier die Grenze: IT darf Entscheidungsprozesse weder standardisieren noch steuern, sie soll die eigenverantwortliche Arbeit des unabhängigen Richters unterstützen. Zugleich stellt der Verband nüchtern fest, dass brauchbare KI-Werkzeuge für den Regelbetrieb in der Fläche noch fehlen.

Rechtlich ist der Rahmen enger geworden. Die KI-Verordnung der EU stuft KI-Systeme, die Gerichte bei der Ermittlung und Auslegung von Sachverhalten und Rechtsvorschriften unterstützen, als Hochrisiko-Systeme ein. Daran hängen Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation, Protokollierung und menschlicher Aufsicht, und zwar auch für die Justiz als Betreiber. Offen ist die Transparenz gegenüber den Parteien: Erfahren sie, dass eine Software ihren Fall vorsortiert hat? Die gemeinsame Erklärung nennt Transparenz als Grundsatz, wie sie im einzelnen Verfahren aussieht, sagt sie nicht.

Für Kanzleien hat das zwei Seiten. Wer klagt, muss damit rechnen, dass eine Maschine den Schriftsatz zuerst liest und nach Merkmalen durchsucht. Klar benannte Fakten helfen dann dem Programm wie dem Richter. Umgekehrt klagen Gerichte über hundertseitige, teils fehlerhafte Eingaben aus der KI. Der Arbeitskreis Juristen der CSU fordert deshalb seit September 2026 Änderungen im Prozessrecht, und das Bundesjustizministerium hat eine Fortentwicklung binnen eines halben Jahres angekündigt.

Fazit

KI arbeitet an deutschen Gerichten bereits im Alltag, in klar umrissenen Nischen: bei Dieselklagen und Fluggastrechten, in dicken Akten, in Asylverfahren und in der Poststelle. Überall dort ist sie Assistent, und Bund und Länder haben festgeschrieben, dass die Entscheidung beim Menschen bleibt.

Die schwierigen Fragen kommen mit dem Einsatz in der Fläche: die Unabhängigkeit des Richters vom Vorschlag der Maschine, die Information der Parteien und die Pflichten aus der KI-Verordnung. Die Werkzeuge laufen schon, die Antworten stehen noch aus.

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