Künstliche Intelligenz

ALeKS: Wie die Justiz mit KI mehr Urteile veröffentlichen will

Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit

Weniger als drei Prozent aller Gerichtsentscheidungen in Deutschland werden veröffentlicht, weil jedes Urteil vorher von Hand anonymisiert werden muss. Das Vorhaben ALeKS aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz soll diese Arbeit einer KI übertragen. Bayern und Niedersachsen entwickeln es gemeinsam, Bayern testet es seit März 2026 am Oberlandesgericht München.

Stapel gedruckter Gerichtsakten neben einem aufgeklappten Laptop und einem schwarzen Markierstift auf einem hellen Schreibtisch. KI-generiert

Drei Prozent sind zu wenig

Wer ein Urteil eines Amtsgerichts sucht, findet meist keins. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums werden in Deutschland weniger als drei Prozent aller Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, bei den Amtsgerichten liegt die Quote noch darunter. Der Grund ist Handarbeit. Bevor ein Urteil in eine Datenbank darf, müssen Gerichtsmitarbeiter alle Namen, Adressen und sonstigen personenbezogenen Angaben ersetzen. Dazu kommen die Metadaten, etwa Gericht, Datum und Aktenzeichen. Das kostet Zeit, die in den Gerichten fehlt.

ALeKS soll das ändern. Eine KI übernimmt die Anonymisierung, damit die Justiz mit demselben Personal mehr Entscheidungen veröffentlichen kann. So beschreibt das Bundesjustizministerium das Ziel des Vorhabens, das zu den Ländervorhaben der Digitalisierungsinitiative für die Justiz gehört.

Was hinter dem Namen steckt

ALeKS steht für „Anonymisierungs- und Leitsatzerstellungs-Kit zur smarten Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen“. Der Name verrät den Plan in zwei Stufen. In der ersten Stufe erkennt ein justizspezifisches Anonymisierungswerkzeug personenbezogene Daten im Urteilstext und ersetzt sie durch Abkürzungen. In der zweiten Stufe sollen große Sprachmodelle, also die Technik hinter den bekannten KI-Chatbots, Leitsätze formulieren und die Entscheidung verschlagworten. Außerdem sollen Metadaten wie ECLI, Gericht, Land, Datum und Aktenzeichen automatisch erfasst und die fertige Entscheidung automatisch versandt werden. ECLI ist der europaweit einheitliche Identifikator für Gerichtsentscheidungen.

Der Mensch bleibt im Verfahren. Ob ein Urteil überhaupt veröffentlicht wird, entscheidet weiterhin der Richter. Nach der automatischen Anonymisierung prüfen Servicemitarbeiter das Ergebnis von Hand, so beschreibt es das bayerische Justizministerium.

Wer ALeKS entwickelt und bezahlt

Verantwortlich sind Bayern und Niedersachsen gemeinsam. Bayern hatte in einem Forschungsprojekt mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg einen Prototyp entwickelt. Er arbeitet mit computerlinguistischen Verfahren, also mit Software, die Sprache nach Regeln und Mustern auswertet. Anfang 2024 testeten drei niedersächsische Praktiker verschiedene Werkzeuge. Der bayerische Prototyp schnitt bei Erkennungsgenauigkeit und Benutzerfreundlichkeit sehr gut ab. Seitdem bauen beide Länder ihn gemeinsam aus.

Das Geld kommt vom Bund. Für die Digitalisierungsinitiative stellt er von 2023 bis 2026 bis zu 200 Millionen Euro bereit, bis zu 50 Millionen pro Jahr. Die Länder beantragen ihre Vorhaben beim Bundesjustizministerium, der Haushaltsausschuss des Bundestags entscheidet. Der Bund trägt die Entwicklungskosten, den späteren Betrieb teilen sich Bund und Länder nach den üblichen Schlüsseln. Ab 2027 soll ein neuer Pakt für den Rechtsstaat die Initiative ablösen, mit 210 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz bis 2029.

Stand: Testbetrieb und Projekt 50k

In Bayern läuft ALeKS seit dem 9. März 2026 im Test beim Oberlandesgericht München. Das bayerische Justizministerium berichtet, das Werkzeug entferne Namen, Geburtsdaten und Adressen in Sekunden, wo bisher Stunden nötig waren. Justizminister Georg Eisenreich hat im Mai 2026 das „Projekt 50k“ ausgerufen: In den kommenden Jahren sollen 50.000 Urteile der bayerischen Justiz anonymisiert und veröffentlicht werden. Dafür entstehen zentrale Anonymisierungsstellen bei den Oberlandesgerichten.

Niedersachsen meldet, das Werkzeug ersetze in einigen Rechtsgebieten personenbezogene Angaben bereits mit einer Genauigkeit von 97 Prozent. Der zentrale IT-Betrieb der niedersächsischen Justiz bereitet den Einsatz in der Fläche vor. Hessen und Baden-Württemberg gehen einen eigenen Weg mit einem Werkzeug namens Jano.

Was Kanzleien davon haben

Für Anwälte ist die Veröffentlichungsquote kein abstraktes Problem. Wer vor einem Amtsgericht streitet, möchte wissen, wie dieses Gericht in vergleichbaren Fällen entschieden hat. Bisher gelingt das selten, weil die Entscheidungen nie in eine Datenbank gelangen. Steigt die Quote, wächst der Bestand an Entscheidungen, die sich finden, zitieren und vergleichen lassen. Kommt die zweite Stufe, liefert ALeKS Leitsätze und Schlagworte gleich mit, und die Suche wird einfacher.

Eisenreich nennt noch einen zweiten Nutzen: Veröffentlichte Urteile seien eine wichtige Grundlage für das Training KI-basierter Modelle. Wer Legal-Tech-Anwendungen für deutsches Recht bauen will, braucht deutsche Urteile als Trainingsmaterial. Drei Prozent sind dafür eine schmale Basis.

Datenschutz und Verantwortung

Der KI-Einsatz wirft Fragen auf, die das Vorhaben selbst nicht beantwortet. Die erste betrifft den Datenschutz. Anonymisierung heißt nicht nur, Namen zu ersetzen. Ein Mensch lässt sich auch über den Sachverhalt erkennen, etwa durch die Kombination aus Beruf, Wohnort und einer besonderen Auszeichnung. Ob die KI solche indirekten Hinweise zuverlässig findet, ist bisher nicht belegt. Deshalb bleibt die Prüfung durch Menschen vorerst unverzichtbar.

Die zweite Frage betrifft die Nachvollziehbarkeit. Bei der Anonymisierung lässt sich ein Fehler im Vergleich mit dem Original erkennen. Bei einem Leitsatz, den ein Sprachmodell formuliert, ist das schwieriger. Ein Leitsatz, der die Entscheidung falsch zuspitzt, wandert mit ihr in die Datenbank und wird zitiert. Wer dafür einsteht, sollte geklärt sein, bevor die zweite Stufe startet. Die Justizminister von Bund und Ländern haben 2025 eine gemeinsame Erklärung zum KI-Einsatz abgegeben. Danach bleibt die Verantwortung für Entscheidungen immer beim Menschen, und Transparenz gehört zu den obersten Prinzipien. An ALeKS lässt sich beobachten, wie diese Grundsätze in der Praxis aussehen.

Fazit

ALeKS ist ein Werkzeug für ein altes Problem: Deutsche Gerichte veröffentlichen kaum Entscheidungen, weil die Anonymisierung von Hand zu viel Zeit kostet. Die KI übernimmt zunächst diese Fleißarbeit, in einem zweiten Schritt auch Leitsätze und Schlagworte. Richter entscheiden weiterhin über die Veröffentlichung, Mitarbeiter prüfen das Ergebnis.

Für Kanzleien bedeutet das mittelfristig mehr auffindbare Rechtsprechung, vor allem von Amtsgerichten. Offen bleibt, wie gut die KI mit indirekten Hinweisen auf Personen umgeht und wer für maschinell erstellte Leitsätze einsteht.

Blog

Passend zum Weiterlesen

Alle Beiträge

Offen für Neues

Bereit für neue Legal-Tech-Projekte

Zum Jahresende 2026 bin ich frei für eine neue Aufgabe. Mein Ziel ist es, aus einer starken anwaltlichen Position heraus Legal Tech und KI in einer Kanzlei oder einem Unternehmen zu verantworten und diese damit zum Vorreiter im eigenen Markt zu machen.

  • Legal-Tech-Ideen entwickeln, bewerten und verantworten
  • Produkte von der Konzeption bis zum laufenden Betrieb umsetzen
  • Teams aus Juristen und Entwicklern führen
  • Kanzleiabläufe verbessern und Angebote für Mandanten schaffen
  • KI rechtssicher und wirtschaftlich einsetzen
Laptop mit dem Ergebnis des Kanzlei-Schnellchecks KI-generiert

Mein Kanzlei-Schnellcheck

Wo steht Ihre Kanzlei im Legal Tech?

15 Fragen zu Abläufen, KI und Mandantenservice, in rund fünf Minuten beantwortet. Am Ende erhalten Sie Ihre Auswertung als PDF. Fragen, Auswertung und PDF entstehen vollständig in Ihrem Browser. Ihre Antworten bleiben also ausschließlich bei Ihnen.