Legal-Tech

KI in der kleinen Kanzlei: der Einstieg ohne IT-Abteilung

Tobias Reinhardtca. 4 Min. Lesezeit

Für den Einstieg in KI braucht eine kleine Kanzlei keine IT-Abteilung und kein Projektbudget. Sie braucht eine klar umrissene erste Aufgabe, ein Werkzeug, dem Mandantendaten anvertraut werden dürfen, und die Gewohnheit, jedes Ergebnis zu prüfen. Der Beitrag zeigt, wie der Anfang in der Praxis aussieht und welche Pflichten dabei schon heute gelten.

Hand mit rotem Stift korrigiert einen ausgedruckten Textentwurf neben einem aufgeklappten Laptop in einer kleinen Kanzlei. KI-generiert

Wer eine Kanzlei mit zwei oder drei Anwälten führt, hat selten Zeit für Technikprojekte. Genau deshalb ist KI für kleine Kanzleien interessant: Der Einstieg braucht keine Server, keine Schnittstellen und keine IT-Abteilung. Er braucht drei Dinge, und die kosten vor allem Aufmerksamkeit: eine klar umrissene erste Aufgabe, ein Werkzeug, dem Mandantendaten anvertraut werden dürfen, und die Gewohnheit, jedes Ergebnis zu prüfen, bevor es die Kanzlei verlässt.

Wo kleine Kanzleien stehen

Die Zahlen zeigen ein gemischtes Bild. In einer Befragung von Wolters Kluwer aus dem Sommer 2025 gaben rund 63 Prozent der befragten kleinen Kanzleien in Deutschland an, KI bereits zu nutzen. Bei generativer KI wie ChatGPT lag der Wert sogar bei über 80 Prozent. Eine Umfrage von legal-tech.de aus demselben Jahr kam zu einem anderen Ergebnis: Nur 16 Prozent setzten dort konkrete KI-Werkzeuge ein, mehr als die Hälfte nutzte aber ChatGPT häufig oder manchmal.

Beide Zahlen passen zusammen. Viele Anwälte probieren allgemeine Chatbots aus, aber wenige haben den Einsatz in ihre Abläufe eingebaut. Als Hindernisse nannten die Befragten bei Wolters Kluwer vor allem mangelnde Vertrautheit, Datenschutz und Kosten. Das erste Hindernis lässt sich ohne Geld beseitigen, das zweite mit etwas Sorgfalt.

Mit einer Aufgabe anfangen

Der häufigste Fehler beim Einstieg ist die Suche nach der einen Software, die alles kann. Sinnvoller ist der umgekehrte Weg: erst die Aufgabe, dann das Werkzeug. Gute erste Aufgaben sind solche, die täglich anfallen, viel Text enthalten und wenig Risiko bergen. Dazu gehören das Zusammenfassen langer Dokumente, Gliederungen für Schriftsätze, Entwürfe für Mandantenschreiben in verständlicher Sprache oder das Umformulieren eigener Texte.

Die Umfrage von legal-tech.de nennt als Felder mit dem größten Potenzial die Dokumentenanalyse, die Rechtsrecherche und die Dokumentenerstellung. Für den Anfang eignet sich davon die Recherche am wenigsten, weil sie die höchsten Prüfanforderungen stellt. Wer mit dem Zusammenfassen und Umformulieren beginnt, lernt die Stärken und Schwächen der Werkzeuge kennen, ohne dass ein Fehler gleich in einem Schriftsatz landet.

Verschwiegenheit geht vor

Die Verschwiegenheitspflicht umfasst alles, was ein Anwalt in seinem Mandat erfährt, bis hin zum Namen des Mandanten und der Tatsache, dass überhaupt ein Mandat besteht. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat dazu im Dezember 2024 Hinweise zum Einsatz von KI veröffentlicht. Sie betreffen die Verschwiegenheit, die Prüfpflichten und die Transparenz gegenüber Mandanten und haben empfehlenden Charakter.

Für den Alltag heißt das: Mandantendaten gehören nur in ein Werkzeug, bei dem vertraglich geregelt ist, was mit den Eingaben passiert. Kostenlose Versionen allgemeiner Chatbots sind dafür meist ungeeignet, weil Anbieter Eingaben zum Anlernen ihrer Modelle nutzen können. Wer die Verträge nicht prüfen will, kann trotzdem anfangen: mit anonymisierten Texten, mit eigenen Vorlagen und mit allem, was keinen Mandatsbezug hat. Anonymisieren schützt allerdings nicht absolut. Der Berufsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins weist darauf hin, dass moderne Verfahren Daten im Einzelfall wieder zuordnen können.

Jedes Ergebnis prüfen

Sprachmodelle erfinden Inhalte, die überzeugend klingen. Fundstellen, Urteile und Paragraphen, die es nicht gibt, sind kein seltener Ausrutscher, sondern eine Eigenschaft der Technik. Die Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer nennen deshalb die anwaltliche Kontrolle als zentrale Pflicht. Aus dem Anwaltverein kommt die noch deutlichere Formel: Belegstellen sind ausnahmslos zu prüfen. Wer sich auf ein KI-Ergebnis verlässt, es nicht kontrolliert und inhaltlich nicht beherrscht, verstößt gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung.

In der Praxis funktioniert eine einfache Regel: Die KI liefert Entwürfe, nie Endfassungen. Das gilt für die Zusammenfassung ebenso wie für den Schriftsatz. Jeder Text wird gelesen wie der Entwurf eines Referendars am ersten Tag, freundlich, aber ohne Vertrauensvorschuss. Das kostet Zeit, aber weniger, als ein Schriftsatz mit erfundenem Urteil vor Gericht kostet.

KI-Kompetenz ist bereits Pflicht

Seit dem 2. Februar 2025 verlangt die KI-Verordnung von jedem, der KI-Systeme beruflich einsetzt, dass die damit befassten Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das gilt auch für eine Kanzlei mit drei Anwälten und einer Rechtsanwaltsfachangestellten. Die Verordnung schreibt weder ein bestimmtes Niveau noch ein Format vor. Ein teures Zertifikat ist also nicht nötig, eine Dokumentation der Schulung aber ratsam.

Für den Anfang genügt eine kurze schriftliche Regel für die Kanzlei: Welche Werkzeuge sind erlaubt, welche Daten dürfen hinein, wer prüft die Ergebnisse, und wann wird der Mandant über den KI-Einsatz informiert. Eine Seite reicht. Wichtiger als die Länge ist, dass alle im Büro sie kennen und dass sie regelmäßig angepasst wird, wenn neue Werkzeuge dazukommen.

Fazit

Der Einstieg in KI scheitert in kleinen Kanzleien nicht an fehlender Technik, sondern an fehlender Struktur. Eine klar begrenzte erste Aufgabe, ein Werkzeug mit vertraglich gesicherter Vertraulichkeit und die feste Regel, jedes Ergebnis zu prüfen, ersetzen die IT-Abteilung.

Die nächsten Schritte: eine Aufgabe ohne Mandatsbezug auswählen, die Vertragsbedingungen des Werkzeugs lesen, eine einseitige Kanzleiregel schreiben und die kurze Einweisung aller Mitarbeiter dokumentieren.

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