Arbeitsrecht

Schwanger nach der Kündigung: Der Arztbefund zählt

Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit

Eine Arbeitnehmerin erfährt erst nach der Kündigung, dass sie schwanger ist, und die Klagefrist ist da schon abgelaufen. Das Bundesarbeitsgericht lässt ihre Klage trotzdem zu, weil sichere Kenntnis erst die ärztliche Untersuchung bringt und ein Selbsttest dafür nicht reicht. Was das bei einer Kündigung in der Schwangerschaft bedeutet und worauf es danach ankommt.

Junge Frau sitzt in einem hellen, modernen Büro am Schreibtisch, hält ein Schreiben in der Hand und blickt nachdenklich aus dem Fenster. KI-generiert

Kündigung in der Schwangerschaft: Der Fall

Eine Kündigung gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin ist in aller Regel unwirksam. Dieser Schutz nützt aber nur, wenn die Frau rechtzeitig klagt, und dafür bleiben nach einer Kündigung nur drei Wochen. Was gilt, wenn die Schwangerschaft erst nach Ablauf dieser Frist ärztlich festgestellt wird, hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 3. April 2025 (2 AZR 156/24) geklärt. Die verspätete Klage ist nachträglich zuzulassen. Ein positiver Selbsttest innerhalb der Frist ändert daran nichts, weil er noch keine sichere Kenntnis verschafft.

Die Arbeitnehmerin erhielt am 14. Mai 2022 ein Kündigungsschreiben, mit dem der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30. Juni 2022 kündigte. Am 29. Mai 2022 machte sie einen Schwangerschaftstest, der positiv ausfiel. Sie bemühte sich sofort um einen Termin beim Frauenarzt, bekam ihn aber erst für den 17. Juni 2022. Dort wurde die Schwangerschaft festgestellt. Der Mutterpass nannte als voraussichtlichen Geburtstermin den 2. Februar 2023. Zurückgerechnet hatte die Schwangerschaft damit am 28. April 2022 begonnen, also gut zwei Wochen vor der Kündigung.

Die Klagefrist war bereits abgelaufen

Wer sich gegen eine Kündigung wehren will, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitsgericht klagen. Das ist die Klagefrist. Sie endete hier am 7. Juni 2022. Die Arbeitnehmerin reichte ihre Kündigungsschutzklage jedoch erst am 13. Juni 2022 ein, verbunden mit einem Antrag auf nachträgliche Zulassung. Das ärztliche Zeugnis über die Schwangerschaft legte sie am 21. Juni 2022 nach.

Eine versäumte Klagefrist hat harte Folgen: Die Kündigung gilt dann als wirksam, auch wenn sie es eigentlich nicht wäre. Für den Fristbeginn gibt es eine Sonderregel, wenn die Kündigung die Zustimmung einer Behörde braucht. Dann läuft die Frist erst, sobald der Arbeitnehmer die Entscheidung der Behörde kennt. Das half hier nicht weiter, denn der Arbeitgeber wusste bei der Kündigung nichts von der Schwangerschaft. Die Frist begann deshalb ganz normal mit dem Zugang des Schreibens.

Die Ausnahme: nachträgliche Klagezulassung

Das Gesetz kennt für genau diese Lage eine Ausnahme, die nachträgliche Klagezulassung. Das Arbeitsgericht lässt eine verspätete Klage auf Antrag zu, wenn eine Frau von ihrer Schwangerschaft ohne eigenes Verschulden erst nach Ablauf der Klagefrist erfahren hat. Der Streit drehte sich deshalb um eine einzige Frage: Wann hatte die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erfahren?

Der Arbeitgeber meinte: bereits am 29. Mai 2022, mit dem positiven Test. Damals lief die Klagefrist noch gut eine Woche. Die Arbeitnehmerin hätte also rechtzeitig klagen können, die Ausnahme greife nicht. Das Arbeitsgericht und das Sächsische Landesarbeitsgericht sahen das anders und gaben der Klage statt. Der Arbeitgeber zog daraufhin vor das Bundesarbeitsgericht.

Warum der Selbsttest nicht ausreichte

Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision des Arbeitgebers zurück. Die Kündigung ist unwirksam, weil sie gegen das Kündigungsverbot des Mutterschutzgesetzes verstößt. Die verspätete Klage war nachträglich zuzulassen. Sichere Kenntnis davon, dass sie schon beim Zugang der Kündigung schwanger war, erlangte die Arbeitnehmerin erst mit der frühestmöglichen frauenärztlichen Untersuchung am 17. Juni 2022.

Der Selbsttest vom 29. Mai 2022 konnte ihr diese Kenntnis nach Auffassung des Gerichts nicht vermitteln. Es kam auf zwei Dinge an: dass sie schwanger war und dass sie es bereits am 14. Mai 2022 war. Der Sonderkündigungsschutz greift nur, wenn die Schwangerschaft beim Zugang der Kündigung schon bestand. Genau das ergab sich erst aus der ärztlichen Untersuchung und der Rückrechnung vom errechneten Geburtstermin.

Das Gericht sieht mit dieser Auslegung auch die Vorgaben des europäischen Rechts erfüllt. Der Europäische Gerichtshof hatte 2024 in der Sache „Haus Jacobus“ Anforderungen an den Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen formuliert. Das deutsche Zusammenspiel aus Klagefrist, nachträglicher Zulassung und Kündigungsverbot genügt diesen Anforderungen nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts.

Was das Urteil für Schwangere bedeutet

Wer eine Kündigung erhält und erst danach von der Schwangerschaft erfährt, verliert den Schutz nicht allein deshalb, weil die drei Wochen vorbei sind. Voraussetzung bleibt, dass die Schwangerschaft bei Zugang der Kündigung schon bestand. Der Weg zurück ins Verfahren führt über den Antrag auf nachträgliche Zulassung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung. Ein Selbsttest allein verschafft noch nicht die Kenntnis, auf die es ankommt. Das nimmt Betroffenen den Druck, unmittelbar nach einem positiven Test klagen zu müssen, ohne die Schwangerschaft belegen zu können.

Ebenso wichtig ist die Kehrseite. Das Gericht hebt hervor, dass die Arbeitnehmerin sich sofort um einen Termin bemüht und die frühestmögliche Untersuchung wahrgenommen hat. Die Ausnahme gilt nur, wenn die Frau die verspätete Kenntnis nicht selbst zu vertreten hat. Wer nach einem positiven Test wochenlang keinen Arzttermin vereinbart, dürfte sich darauf kaum berufen können.

Nach dem positiven Test: nächste Schritte

Aus der Entscheidung ergibt sich ein klarer Ablauf für den Fall, dass nach einer Kündigung ein Schwangerschaftstest positiv ausfällt:

  • Sofort einen Arzttermin vereinbaren, und zwar den frühesten, der zu bekommen ist. Genau darauf hat das Gericht abgestellt.
  • Die Kündigungsschutzklage nicht aufschieben. Die Arbeitnehmerin im entschiedenen Fall reichte sie ein, bevor sie überhaupt beim Arzt war, und legte das ärztliche Zeugnis später nach.
  • Den Antrag auf nachträgliche Zulassung gleich mit der Klage stellen. Ohne diesen Antrag bleibt die verspätete Klage unzulässig. Auch für den Antrag gilt eine Frist, sobald das Hindernis weggefallen ist.
  • Das ärztliche Zeugnis einreichen, sobald es vorliegt. Es belegt die Schwangerschaft und über den errechneten Geburtstermin auch, dass sie schon bei Zugang der Kündigung bestand.

Fazit

Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist unwirksam, und dieser Schutz geht nicht verloren, nur weil die Schwangerschaft erst nach Ablauf der Klagefrist ärztlich festgestellt wird. Sichere Kenntnis verschafft nach dem Bundesarbeitsgericht erst die ärztliche Untersuchung, ein positiver Selbsttest reicht dafür nicht aus.

Wer nach einer Kündigung von der Schwangerschaft erfährt, vereinbart am besten sofort einen Arzttermin. Die Klage mit dem Antrag auf nachträgliche Zulassung gehört ohne Verzögerung zum Arbeitsgericht, das ärztliche Zeugnis wird nachgereicht. Die Wartezeit auf den frühestmöglichen Termin geht dann nicht zulasten der Arbeitnehmerin.

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