Künstliche Intelligenz
Verschwiegene KI in der Prüfungsarbeit gilt als Täuschung
Tobias Reinhardtca. 5 Min. Lesezeit
Zwei Studenten der Universität Kassel sollen bei Prüfungsleistungen KI genutzt haben, einer davon bei seiner Bachelorarbeit. Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt: Verschwiegene KI ist eine besonders schwere Täuschung, und beide dürfen die Prüfung nicht wiederholen. Das Gericht erklärt auch, warum KI in der Bachelorarbeit etwas anderes ist als eine Google-Recherche und woran Prüfer KI-Texte erkennen.
KI-generiert Zwei Klagen, zwei Niederlagen
Zwei Studenten der Universität Kassel haben gegen ihre Hochschule geklagt und verloren. Die Universität hatte beiden vorgeworfen, bei einer Prüfungsleistung künstliche Intelligenz als Hilfsmittel genutzt zu haben. Wegen besonders schwerer Täuschung schloss sie die beiden zusätzlich von der Wiederholung der Prüfung aus. Das Verwaltungsgericht Kassel, zuständig für Streit mit staatlichen Hochschulen, hat die Klagen mit Urteilen vom 25. Februar 2026 (Aktenzeichen 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS) abgewiesen. Die Kernaussage: Wer einen wissenschaftlichen Text mit KI erstellt und das nicht kenntlich macht, täuscht, und zwar so schwer, dass die Universität die Wiederholung verweigern darf.
Die beiden Fälle unterscheiden sich in einem Punkt. Der eine Student räumte die Nutzung von KI selbst ein, beim anderen schloss die Universität aus Indizien darauf. Das wichtigste Indiz: Schriftlich wusste er über das Thema seiner Bachelorarbeit mehr als im Gespräch. Wer eine Prüfung nicht wiederholen darf, kann sie nicht mehr bestehen. Für das Studium in diesem Fach ist das in aller Regel das Ende.
KI-Hilfe ist fremde Hilfe
Das Gericht bestätigte die Bewertung der Universität: Die Studenten hatten sich unerlaubter Hilfsmittel bedient, und das ist eine besonders schwere Täuschung. Im Prüfungsrecht heißt das Verbot „unerlaubte fremde Hilfe“. Das klingt nach Menschen, etwa nach dem Kommilitonen, der mitschreibt, oder dem bezahlten Ghostwriter. Darauf kommt es nach Ansicht der Kasseler Richter nicht an. Ob die Hilfe von einem Menschen stammt, spielt für den Begriff keine Rolle, und ein Sprachmodell, das Absätze formuliert, ist fremde Hilfe wie jeder Ghostwriter.
Dazu kommt ein zweiter Gedanke. Wer einen wissenschaftlichen Text mit KI erstellt, ohne das kenntlich zu machen, verstößt nach Ansicht des Gerichts schon damit gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Diese Regeln verlangen, dass eine Arbeit die eigene Leistung zeigt und fremde Beiträge offenlegt. Ein KI-Text, der als eigener ausgegeben wird, verstößt gegen beides.
Der Unterschied zur Google-Suche
Googeln darf jeder Student, warum also nicht die KI fragen? Mit diesem Einwand hat sich das Gericht befasst. Die klassische Quellenrecherche über Google liefert Fundstellen, die der Student selbst lesen, bewerten und in eigene Worte fassen muss. Diese eigenständige Aus- und Verwertung findet nicht mehr statt, wenn die KI fertige Textpassagen liefert. Hinzu kommt, dass eine gefundene Quelle in der Arbeit zitiert wird, die KI dagegen nicht. Deshalb setzt das Gericht die KI-Nutzung mit der Google-Recherche nicht gleich.
Eine Ausnahme lässt das Gericht offen. Die Sache kann anders liegen, wenn die Prüfungsordnung die Nutzung von KI unter bestimmten Voraussetzungen ausdrücklich zulässt. Die Prüfungsordnung ist das Regelwerk der Hochschule für Prüfungen, und jeder Student kann sie einsehen. Ohne eine solche Erlaubnis gilt die Linie aus Kassel: KI-Text ohne Kennzeichnung ist Täuschung.
Woran das Gericht die KI erkannte
Im zweiten Fall gab es kein Geständnis, die Universität musste die Nutzung der KI also belegen, und das Gericht musste davon überzeugt sein. Die Richter haben deshalb beschrieben, welche Indizien für einen KI-Text sprechen. Symptomatisch seien häufig gewählte, sich übermäßig oft wiederholende positiv wertende Formulierungen zu neutralen fachlichen Inhalten. Ein Text, der jede Methode lobt und jedes Zwischenergebnis für bemerkenswert erklärt, fällt Prüfern auf. Ein weiteres typisches Indiz seien sich wiederholende Zusammenfassungen.
Dazu kamen zwei Beobachtungen zur Person. Zwischen dem, was der Student schriftlich ablieferte, und dem, was er mündlich über sein Thema sagen konnte, klaffte eine auffällige Lücke. Außerdem hatte er während der Bearbeitungszeit sichtlich Mühe, die Aufgabenstellung zu verstehen, und legte dann auffallend schnell eine beinahe vollständige Ausarbeitung vor. Das Gericht hat diese Indizien in einer Gesamtschau gewürdigt. Zusammen reichten sie für die Überzeugung, dass KI am Werk war.
Regeln für KI in der Bachelorarbeit
Ob KI in der Bachelorarbeit, in der Hausarbeit oder in einer anderen Prüfungsleistung erlaubt ist, entscheidet nach diesem Urteil die Prüfungsordnung. Schweigt sie, gilt: KI-Text ohne Kennzeichnung ist unerlaubte fremde Hilfe. Erlaubt sie den Einsatz unter Bedingungen, kommt es auf diese Bedingungen an, vor allem auf die Kennzeichnung. Was die KI beigetragen hat, muss in der Arbeit erkennbar sein, so wie jede andere Quelle.
Der zweite Punkt betrifft die eigene Leistung. Das Gericht stört sich daran, dass bei KI-Texten die eigenständige Aus- und Verwertung fehlt. Wer seine Arbeit selbst denkt und schreibt, hat nach dieser Logik wenig zu befürchten, denn er kann im Gespräch erklären, was er geschrieben hat. Für Eltern, die ihren Kindern beim Studium helfen wollen, ist das der wichtigste Hinweis: Eine KI, die ganze Absätze schreibt, ist nach diesem Urteil ein Risiko für das ganze Studium.
Wenn die Uni Täuschung vorwirft
Steht der Vorwurf im Raum, ist die Lage ernst. Die Sanktion in Kassel war der Ausschluss von der Wiederholung der Prüfung. Beide Klagen dagegen scheiterten: die des Studenten mit Geständnis ebenso wie die des Studenten, dem die Universität die Nutzung über Indizien nachwies. Gegen die Entscheidung der Hochschule können Studenten vor dem Verwaltungsgericht klagen, so wie die beiden aus Kassel. Dort geht es um zwei Fragen: ob die Prüfungsordnung KI zulässt und ob die Indizien den Vorwurf tragen.
Wer mündlich erklären kann, was er geschrieben hat, steht dabei besser da als jemand, dessen Text mehr weiß als er selbst. Auch Entwürfe und Notizen, die den Weg zur fertigen Arbeit zeigen, können helfen. Denn genau an der Lücke zwischen Text und Verfasser hat das Gericht die KI erkannt. Die Kasseler Urteile waren nach der Pressemitteilung des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten konnten binnen eines Monats Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Fazit
Das Verwaltungsgericht Kassel behandelt KI wie jeden anderen unerlaubten Helfer. Wer Prüfungstexte von einer KI schreiben lässt und das verschweigt, täuscht, und zwar so schwer, dass die Universität die Wiederholung der Prüfung verweigern darf. Anders kann es nur sein, wenn die Prüfungsordnung KI ausdrücklich erlaubt.
Für Studenten heißt das: Die Prüfungsordnung entscheidet, ob und wie KI erlaubt ist, und was die KI beigetragen hat, muss in der Arbeit offengelegt sein. Zu jedem Satz, der dort steht, sollte der Verfasser im Gespräch etwas sagen können.











