Künstliche Intelligenz

KI-Essay in der Bewerbung: Uni darf den Masterplatz verweigern

Tobias Reinhardtca. 6 Min. Lesezeit

Ein Bewerber für einen Masterstudiengang der TU München reichte ein Essay ein, das eine Erkennungssoftware zu 71 Prozent als KI-Text einstufte. Die Universität schloss ihn vom Bewerbungsverfahren aus, und das Verwaltungsgericht München hielt das für rechtmäßig. Lesenswert ist vor allem, woran die Prüfer die KI erkannten und warum die Softwarezahl dabei nur der Anfang war.

Ausgedrucktes Essay mit gelb markierten Absätzen und Textmarker auf einem Schreibtisch in einem Universitätsbüro. KI-generiert

Kein Studienplatz nach KI-Essay

Ein Bewerber für den Masterstudiengang „Management and Technology“ an der Technischen Universität München hat seinen Studienplatz nicht bekommen. Das Verwaltungsgericht München lehnte seinen Eilantrag mit Beschluss vom 8. Mai 2024 ab (Aktenzeichen M 3 E 24.1136). Sein Bewerbungsessay stammte nach Überzeugung der Prüfer in weiten Teilen von einer KI, obwohl er per Häkchen das Gegenteil versichert hatte. Wer so ein Essay einreicht, verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und darf vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden.

Verlangt war ein Essay auf Englisch mit 1.500 bis 2.000 Wörtern. Der Bewerber reichte es im November 2023 für das Sommersemester 2024 ein. Das Thema war im Rückblick nicht ohne Ironie: KI-Systeme für eine nachhaltigere Energieversorgung. Eine Erkennungssoftware stufte 71 Prozent des Textes als mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von einer KI geschrieben ein. Im Januar 2024 lehnte die Universität ihn ab und schloss ihn wegen Täuschung vom laufenden Verfahren aus. Er klagte gegen beide Bescheide und beantragte, ihn vorläufig zum Studium zuzulassen.

Regeln der Uni und Beweislast

Die Hochschule darf für den Zugang zum Master verlangen, dass die Bewerbungsunterlagen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einhalten. Das Gericht hält das für zulässig und für klar genug, denn wissenschaftliche Mindeststandards seien allgemein anerkannt. Ein Essay, das ganz oder teilweise mit einem KI-Tool erstellt wurde, verstößt gegen diese Regeln.

Die Beweislast lag bei der Universität. Das Gericht ließ dafür den sogenannten Anscheinsbeweis genügen. Er greift, wenn ein Geschehen nach allgemeiner Erfahrung typischerweise eine bestimmte Ursache hat. Diese gilt als bewiesen, bis der Betroffene einen anderen Ablauf ernsthaft möglich macht; ein bloßer Hinweis darauf genügt nicht. Die 71 Prozent der Software waren lediglich ein Indiz. Der zuständige Professor hielt die Software selbst für nicht vollkommen verlässlich und prüfte den Text deshalb mit einem zweiten Prüfer unabhängig davon. Auf dieser menschlichen Prüfung beruht nach den Worten des Gerichts die gesamte Beurteilung.

Qualitätssprünge zwischen Passagen

Die Prüfer verglichen die Passagen des Essays miteinander; frühere Arbeiten des Bewerbers spielten keine Rolle. Die von der Software markierten Abschnitte enthielten keine sprachlichen Fehler, waren logisch aufgebaut, inhaltlich dicht und sprachlich auf hohem Niveau. Die nicht markierten Abschnitte wirkten dagegen holprig. Dort fanden die Prüfer Wortwiederholungen, Fehler bei Singular und Plural sowie Schreibweisen wie „united Kingdom“. Manche Formulierungen waren im Deutschen üblich und wörtlich ins Englische übertragen.

Dazu kamen Brüche im Aufbau. Die Einleitung nannte nicht alle Punkte des Hauptteils, Fallbeispiele gab es nur für einen Teil der Punkte, und das Fehlen der übrigen wurde nicht erklärt. Solche Unterschiede innerhalb eines einzigen Textes von sechs Seiten ließen nach allgemeiner Erfahrung auf unerlaubte Hilfe schließen.

Abkürzungen und Wissensstand der KI

Zwei Beobachtungen wogen schwer. Erstens die Abkürzungen: Die Kürzel für „künstliche Intelligenz“ und „Internationale Energieagentur“ wurden mehrmals neu ausgeschrieben und dann wieder abgekürzt. Das spricht nach Ansicht der Prüfer für mehrere getrennte KI-Abfragen. Zweitens der Wissensstand der KI: Die damaligen KI-Programme kannten Quellen nur bis etwa September 2021. Genau in den Abschnitten mit Beispielen, die erst 2023 in Quellen beschrieben wurden, häuften sich die Fehler und Unstimmigkeiten. Ein Beispiel aus einer Quelle von 2019 kam dagegen wieder in KI-typischer Struktur daher.

Die Sachkunde der beiden Prüfer zweifelte das Gericht nicht an. Der Lehrstuhl hatte seit 2022 rund 1.850 Essays bewertet. Seit der Einführung von ChatGPT häuften sich Einreichungen mit hoher Inhaltsdichte, klarer Struktur und perfektem Englisch. Seit dem Wintersemester 2023/24 lief die Erkennungssoftware mit. Im Schnitt 10 bis 15 Prozent der Essays erreichten seither einen KI-Index über 30 Prozent. Bei der Nachprüfung bestätigte sich der Verdacht nach Angaben des Professors in nahezu allen Fällen. Die Prüfer zogen auch die Essays der anderen Bewerber derselben Runde heran. Das Essay ähnelte deutlich früheren Arbeiten, die als KI-gestützt eingestuft worden waren.

Warum die Einwände nicht zogen

Der Bewerber wehrte sich mit beachtlichen Argumenten. Er habe keine Täuschungsabsicht gehabt, die Software sei unzuverlässig, und eine eigene Prüfung mit einer anderen Software habe keinen Verdacht ergeben. Sein Englisch stamme aus einem komplett englischsprachigen Bachelorstudium. Er gehöre zu den besten 0,91 Prozent seines Jahrgangs, habe beim GMAT-Test zum besten Prozent gehört und im Schreibteil die Höchstpunktzahl erreicht. Menschliche Fehler seien kein Indiz für eine KI, und uneinheitliche Abkürzungen fänden sich auch in seiner Bachelorarbeit.

Auffällig war gerade nicht, dass das Essay durchgehend fehlerfrei war, sondern dass sich die Passagen in ihrer Qualität stark unterschieden. Gute Englischkenntnisse würden ein einheitlich gutes Essay erklären, aber keinen Text, der abschnittsweise zwischen geschliffen und holprig wechselt. Das einzelne Abkürzungsbeispiel aus der Bachelorarbeit stand gegen ein uneinheitliches Vorgehen in fast jedem Abschnitt des Essays. Zur Häufung der Fehler ausgerechnet bei den Beispielen von 2023 hatte der Bewerber gar keine Erklärung. Und er legte keine Unterlagen vor, etwa Dateiversionen, die die Entstehung des Textes oder seine eigene Recherche belegen würden.

Was das für Bewerber bedeutet

Der Beschluss erging im Eilverfahren, in dem das Gericht nur überschlägig prüft; die Klage gegen die Bescheide lief noch. Die Linie ist trotzdem deutlich. Wie viel des Textes die KI geschrieben hat, spielte für das Gericht keine Rolle. Es verglich die KI-Hilfe mit einer von einem Dritten geschriebenen Prüfungsarbeit oder mit der umformulierten Arbeit eines früheren Prüflings. Auf die Absicht kam es ebenfalls nicht an. Wer ausdrücklich versichert, keine KI genutzt zu haben, verletzt die Regel nach Ansicht des Gerichts nicht bloß aus Versehen.

Zwei Lehren bleiben. Ein Häkchen im Bewerbungsportal ist eine Erklärung, an der sich der Bewerber festhalten lassen muss. Wer KI nutzen will, muss vorher klären, ob die Hochschule das erlaubt, und den Einsatz kenntlich machen. Wer seinen Text wirklich selbst schreibt, sollte Entwürfe und Dateiversionen aufheben, denn genau solche Belege hat das Gericht vermisst. Das Verwaltungsgericht Kassel hat 2026 verschwiegene KI in Prüfungsarbeiten ebenfalls als Täuschung gewertet.

Fazit

Ein Bewerbungsessay aus der KI, verbunden mit der Erklärung, keine KI genutzt zu haben, kostet den Studienplatz. Die Hochschule darf den KI-Einsatz über den Anscheinsbeweis nachweisen. Die Software liefert den Verdacht, erfahrene Prüfer den Beleg: Qualitätssprünge zwischen den Passagen, neu eingeführte Abkürzungen und Fehler dort, wo die KI nichts wissen konnte.

Wer sein Essay selbst schreibt, ist mit aufgehobenen Entwürfen und Dateiversionen gut gerüstet. Wer die KI schreiben lässt, sollte wissen, dass Spitzennoten und ein perfekter Sprachtest den Verdacht nicht entkräften.

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